AGBs

Begriffsbestimmungen

Runenburg Webdesign, vertreten durch Herrn Marcel Münch, arbeitet in stetiger Kooperation mit K-Digital, vertreten durch Herrn Peter Keimes. Alle hier aufgeführten AGBs gelten sowohl für Verträge mit Runenburg Webdesign direkt, wie auch für Verträge mit K-Digital gleichermaßen. Ist in den AGBs von „Auftragnehmer“ die Rede, ist der jeweilige Vertragspartner des Kunden, also entweder Runenburg Webdesign oder K-Digital, gemeint. Ist in den AGBs von „Auftraggeber“ die Rede, so ist der Kunde gemeint.

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle in Anspruch genommenen Leistungen und für alle Verträge über Leistungen zwischen dem Auftragnehmer und für alle in Anspruch genommenen Leistungen und für alle Verträge über Leistungen, die vom Auftragnehmer an ein Drittunternehmen abgegeben werden und dem Auftraggeber bzw. Kunden ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allg. Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender, oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung oder das vom Kunden unterzeichnete Angebot als maßgeblich.

1.4 Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, Fremddienstleister hinzuzuziehen und ganze Aufträge oder Teilaufträge an diese abzutreten. Der Auftragnehmer ist im Zuge dessen berechtigt, Vertrags-, Auftrags- und Rechnungsdaten im für die Auftragserfüllung notwendigen Maße an Fremddienstleister weiterzugeben.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Alle erstellten Entwürfe, Reinzeichnungen und Code, sowie Dateien und Grafiken unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
2.3 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Code, sowie Dateien und Grafiken dürfen ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Bei der Vergütung wird von der in 3.1 erwähnten, einmaligen Zahlungsweise ausgegangen. Eine monatliche Zahlung der Vertragsstrafe ist ausgeschlossen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung.
2.4 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Kunden, die eine monatliche Zahlungsweise wählen, erwerben dadurch stets nur die Nutzungsrechte für einen Monat. Unter Voraussetzung durchgängiger Zahlungen über die vereinbarte Vertragslaufzeit gehen die Nutzungsrechte dauerhaft auf den Kunden über. Kunden, die eine einmalige Zahlungsweise wählen, erhalten sofort die dauerhaften Nutzungsrechte. Auch nach Übergang der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber verbleiben die Urheberrechte beim Auftragnehmer.
2.6 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt oder die Website als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann der Auftragnehmer 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), üblichen Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Vergütung

3.1 Der Auftraggeber kann zwischen monatlicher und einmaliger Zahlungsweise wählen. Die Preise und Leistungen sind in den – Paketinhalten – festgelegt.

3.2 Entscheidet sich der Auftraggeber für die monatliche Zahlungsweise, dann ist die erste Zahlung im Monat des Vertragsabschlusses fällig. Die danach folgenden, monatlich anfallenden Kosten sind für den Auftraggeber immer bis zum dritten Werktag des Kalendermonats fällig und im Voraus zu zahlen. In der Regel werden diese vom Auftragnehmer per SEPA-Lastschrift zum Monatsersten eingezogen.
3.3 Sollte der Kunde sich für eine Einmalige Zahlung entscheiden, muss er entweder den Gesamtbetrag, oder eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages, im Monat des Vertragsabschlusses leisten. Die verbleibenden 50% müssen im Verlauf des Folgemonats entrichtet werden.

3.4 Bei neu hinzukommenden Verträgen oder sonstigen Änderungen wird dem Auftraggeber der geltende Abbuchungsbetrag mindestens fünf Tage vor Kontobelastung mitgeteilt.

3.5 Im Sinne von §19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet. Sollte auf Grund einer Änderung des Firmenstatus die Umsatzsteuerbefreiung entfallen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ab diesem Zeitpunkt die anfallende Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.
3.6 Bei Nichtzahlung von zwei monatlichen Zahlungen wird der Auftragnehmer alle im Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber festgelegten Dienstleistungen augenblicklich einstellen. Der gesamte Restbetrag des Vertragsverhältnisses wird fällig und in Rechnung gestellt.
3.7 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat (vgl. 3.8), kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.8 Es liegt genau dann eine Verzögerung der Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, vor, wenn dem Auftragnehmer Daten, die für das Projekt benötigt werden, nicht zur Verfügung gestellt werden, vom Auftraggeber zu treffende Entscheidungen ausstehen und/oder der Auftraggeber sich nicht auf ein farbliches bzw. stilistisches Konzept der Seite festlegen will/kann oder anderweitige Verzögerungen seitens des Auftraggebers die Weiterarbeit blockieren.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium etc. können nach Zeitaufwand zum jeweils gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt werden, wenn sie eventuell vereinbarte Stundenkontingente überschreiten.
4.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine entsprechende Vollmacht mit Vertrags- bzw. Auftragsabschluss, dadurch, dass er diese AGBs akzeptiert.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von Kosten.
4.4 Auslagen für techn. Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Abnahmen
5.1 Die Abnahme eines Auftrags darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
5.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er vom Auftragnehmer finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten (vgl. 3. Vergütung).
5.3 Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Inbetriebnahme einer Website beauftragt, nimmt er die Seite ab und bestätigt, dass er die Seite auf aktuelle Datenschutzregelungen und -gesetzgebungen geprüft hat.
6. Eigentumsvorbehalt etc.

6.1 Gelieferte Waren und Werbemittel bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber jetzt oder zukünftig zustehen, Eigentum des Auftragnehmers. Ebenso behält sich der Auftragnehmer sämtliche Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte an den von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen vor.

6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie separiert und gekennzeichnet zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Andernfalls wird der vollständige Neuwert vom Auftraggeber ersetzt. Sollten durch Ausfallzeiten der Vorbehaltsware Schäden für den Auftragnehmer entstanden sein, muss der Auftraggeber auch für diese Schäden haften.

7. Digitale Daten
7.1 Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Dateien, Code oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe solcher Daten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werden. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte des Auftragnehmers.
8. Gewährleistung
8.1 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Vertragsinhalte, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
9.3 Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
9.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
9.5 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen und Code, sowie Dateien, Grafiken und sonstigen Inhalten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische, juristische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
9.6 Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe, Code, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen, Zeichnungen und sonstigen Inhalte entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
9.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Auftragnehmer nicht.
9.8 Der Auftragnehmer haftet für keinerlei Datenschutz-, Urheberrechts-, Nutzungsrechts- oder Lizenzrechtsverletzungen einer durch den Auftragnehmer erstellten Werke. Gleiches gilt für eine sich auf einem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Webspace befindlichen Internetseite. Die Haftungen trägt allein der Auftraggeber.
9.9 Für durch Updates (v.a. für CMS, Onlineshop, Sicherheitsstrukturen, div. Plug-Ins etc.) entstandene Fehler auf der Seite haftet der Auftragnehmer nicht. Die Behebung dieser Fehler muss mit dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart werden und kann ggfs. gesondert berechnet werden.
9.10 Der Auftragnehmer haftet für keine Datenschutzverletzungen, die Dritten durch die Nutzung einer vom Auftragnehmer erstellten und/oder gehosteten Seite entstehen, da der Auftragnehmer ab Abnahme der Seite nicht mehr für Inhalte und Datenschutzkonformität derselbigen verantwortlich ist.
9.11 Der Auftragnehmer haftet nicht für entstandene Schäden oder Umsatzeinbuße durch oder während Ausfallzeiten einer Internetseite.
10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
10.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftraggeber übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und haftet für Urheber-, Nutzungs- und Lizenzrechtsverstöße.
11. Vertragsabschluss
11.1 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das vom Auftragnehmer unterbreitete Angebot offiziell bestätigt. Diese Bestätigung kann per E-Mail, postalisch oder in einem Gespräch erfolgen.
12. Paketkonditionen
12.1 In den Paketen sind ausschließlich die im Beiblatt „Paketinhalte“ angegebenen Leistungen enthalten.
12.2 Nicht genutzte, in einem Paket enthaltene Arbeitsstunden verfallen am Ende des Monats. Im Falle von Websitepaketen (Basic, Business oder Premium) verfallen die Arbeitsstunden, sobald der Vertrag sich verlängert oder beendet wird.
12.3 In einem Paket enthaltene Leistungen und Arbeitsstunden sind nicht an andere Personen, Unternehmen oder auf andere Pakete übertragbar.
12.4 Mit dem Abschluss eines Vertrags akzeptiert der Kunde die Paketinhalte.
13. Kündigung
13.1 Die Standardlaufzeit aller bei Runenburg abgeschlossenen Verträge und Pakete beträgt 24 Monate und kann wahlweise auf 36 oder 48 Monate erweitert werden. Sollte ein Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der auf dem Vertrag oder Angebot genannten Laufzeit gekündigt sein, verlängert er sich stets um weitere 12 Monate. Für den Zeitraum der Verlängerung wird dem Kunden das Paket – Websiteüberarbeitung – gutgeschrieben. Diese Gutschrift verfällt nach Ablauf der 12 Monate. Genauere Informationen zum Paket sind in den Paketinhalten zu finden.
13.2 Unabhängig davon, ob der Kunden von seinem Datenbezugsrecht Gebrauch macht, ist der Auftragnehmer bei Beendigung des Vertrages berechtigt, die vom Auftraggeber auf den Servern oder Sicherungsmedien gespeicherten Daten zu löschen. Der rechtzeitige Bezug dieser Daten auf Datenträgern oder per Download liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung der Daten von den Servern oder Sicherungsmedien kann der Auftraggeber daher keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen.
13.3 Der Auftragnehmer übernimmt nach der Kündigung keine Verantwortung für die Inbetriebnahme der Website bei einem anderen Host. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Garantie dafür, dass von ihm erstellte Tools, eingerichtete Plugins oder andere technische Strukturen einer Website bei einem anderen Hoster wieder in Betrieb genommen werden können.
13.4 Alle Lizenzen, die der Auftraggeber nicht explizit selbst erworben hat, sondern im Besitz des Auftragnehmers liegen und dem Kunden u.U. während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden, werden bei der Kündigung zurückgezogen und können nicht zu einem anderen Hoster oder Dienstleister übertragen werden.
13.5 Die Erklärung des Rücktrittes oder der Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die Zusendung einer E-Mail genügt dem Textform-Erfordernis nicht.
13.6 Bei Kündigung einer Domain („Internetadresse“) werden auch die E-Mail-Adressen (Bsp.: „ich@wunschdomain.de“) gekündigt.
13.7 Das Kündigungsdatum einer Domain bezieht sich nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses mit dem Auftragnehmer, sondern auf das Datum, zu der Auftragnehmer die Domain für den Auftraggeber angemietet hat.
14. Datenschutz
14.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen von Datensicherungsmaßnahmen ihn betreffende Inhalte auf Backup-Server übertragen werden.
14.2 Bei Nutzung der Dienste des Auftragnehmers, insbesondere bei Vertragsabschluss, akzeptiert der Kunde die Datenschutzbestimmungen.
14.3 Weitere Informationen sind in den Datenschutzbestimmungen zu finden.
15. Schlussbestimmung
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so sind die AGB nicht gänzlich unwirksam. Unwirksame Bestimmungen werden in beiderseitigem Einverständnis durch sinngleiche, wirksame Bestimmungen ersetzt.
15.2 Es gilt im übrigen das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.3 Gerichtsstand ist Iserlohn. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Ergänzende Sonderregelungen

A) Ergänzende Sonderregelungen für Server
A.1) Sofern der Auftraggeber alleinige Administratorrechte besitzt, kann der Anbieter den Server nicht verwalten. Als Server-Administrator ist der Kunde allein verantwortlich für die Sicherheit des Servers vor ungewollten Zugriffen und Manipulationen durch Dritte über das Internet. Es obliegt ihm, entsprechende Schutzsoftware zu installieren und zu aktivieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstigen Programmen, die der Anbieter zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
A.2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Auftragnehmers nicht gefährdet werden. Gefährdet ein Auftraggeber mittels seiner Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder des Auftragnehmers oder steht der Auftraggeber aufgrund objektiver Umstände in einem solchen Verdacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Server vorübergehend zu sperren. Dies gilt auch wenn der Auftraggeber die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z.B. wenn der Server des Auftraggebers manipuliert und von Dritten benutzt wird. Ein bewusster Verstoß des Auftraggebers berechtigt den Anbieter zu einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
A.3) Der Auftraggeber ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Auftraggebers seitens des Auftragnehmers besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht. Der Auftragnehmer kann keine Garantie dafür übernehmen, dass ein erstelltes Backup ein beschädigtes System vollständig oder in Teilen wiederherstellen kann, auch dann nicht, wenn diese durch den Auftragnehmer angefertigt wurden.

A.4) Der Auftraggeber ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Auftraggebers seitens des Auftragnehmers besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht. Der Auftragnehmer kann keine Garantie dafür übernehmen, dass ein erstelltes Backup ein beschädigtes System vollständig oder in Teilen wiederherstellen kann, auch dann nicht, wenn diese durch den Auftragnehmer angefertigt wurden. Backups können nicht an den Auftraggeber ausgehändigt werden.

A.5) Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass der Server ununterbrochen erreichbar ist. Der Auftraggeber kann keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend machen für einen Schaden, der durch Ausfallzeiten des Servers entsteht.

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